Allgemeine Geschäftsbedingungen
 

§ 1. Gültigkeit der Bestimmungen

1.1
Die Firma BCH Internetservice (nachfolgend BCH genannt) führt Ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen aus. Dies gilt auch für alle künftigen Leistungen, falls die AGB nicht nochmals explizit verändert vereinbart werden. Entgegenstehende Einkaufs- und Lieferbedingungen werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch unsererseits selbst im Falle der Leistung/Lieferung nicht Vertragsbestendteil.

1.2.
Für alle Rechtsgeschäfte mit BCH sind die Bestimmungen dieser AGB maßgebend. Mit Erteilung des ersten Auftrags erkennt der Auftraggeber die ausschließliche Gültigkeit unserer Bestimmungen an, auch bei entgegenstehendem Wortlaut seiner Geschäftsbedingungen, es sei denn, daß etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist.

§ 2. Vertragsabschluß

2.1
Angebote (auch die Notierungen der Standardpreisliste) sind stets freibleibend. Aufträge werden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung per Brief oder Telefax zu den Bedingungen dieser AGB von BCH angenommen.

2.2
Mündliche Nebenabreden oder per eMail vereinbarte Sonderbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unbedingt der schriftlichen Bestätigung per Brief oder Telefax.

§ 3. Terminabsprachen

Frist- und Terminabsprachen sind grundsätzlich schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen.

§ 4. Verbindlichkeit einer Bestellung

Für einen online per Bestellformular vom Auftraggeber erteilten Auftrag an BCH wird automatisch eine Bestätigung erzeugt und am Bildschirm angezeigt. Diese Bestätigung hat der Auftraggeber auszudrucken, den Inhalt auf Richtigkeit zu überprüfen und dann handschriftlich unterschrieben und ggf. mit Firmenstempel versehen an unsere Anschrift auf dem Postweg - nicht per Fax- einzusenden.
Mit Zusendung der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber wird die Bestellung für diesen verbindlich, d. h. für unsere Dienstleistungen ist der vereinbarte Preis nach Placierung des Werbebanners zu entrichten.

§ 5. Auftragsablauf

5.1
Nach Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung vom Auftraggeber nimmt BCH die Arbeit an dem erteilten Auftrag auf und plaziert innerhalb der vereinbarten Frist (ohne genaue Termin-Vereinbarung: innerhalb von maximal 14 Arbeitstagen) das entsprechende Werbebanner.

5.2
Werbematerialien
Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass die notwendigen Informationen für seine Onlinewerbung, d.h. Daten, Dateien und sonstiges Material, rechtzeitig , vollständig und fehlerfrei angeliefert werden. Internet-Werbebanner müssen spätestens zwei Arbeitstage vor Schaltungsbeginn bei BCH vorliegen.

§ 6. Pflichten und Haftung des Auftraggebers

6.1
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für die Bannerwerbung zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen.

6.2
Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber.

6.3.
Rechtliche Verantwortung
Die Verantwortung für die Inhalte der Werbebanner trägt ausschließlich der jeweilige Werbetreibende. Er garantiert, dass die Inhalte der Werbung nicht gegen geltendes Recht, gesetzliche und behördliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen. Der Werbetreibende garantiert des weiteren, dass durch die Schaltung seiner Werbung Rechte Dritter nicht beeinträchtigt werden.

BCH ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, eine inhaltliche Prüfung der Werbung vorzunehmen. BCH ist berechtigt, Werbung, die gegen vorstehende Bestimmungen verstößt und Links, welche zu Inhalten führen, die gegen geltendes Recht, gesetzliche und behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen, aus dem Angebot zu nehmen. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht. BCH wird den Werbetreibenden unverzüglich von der durchgeführten Maßnahme unterrichten. Der Werbetreibende bleibt zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung verpflichtet, es sei denn er weist nach, dass BCH die Werbung zu Unrecht aus dem Angebot genommen hat. Weitergehende Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche des Werbetreibenden sind ausgeschlossen.

6.4
Der Auftraggeber stellt BCH von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen BCH stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

§ 7. Vergütung

Die Vergütung für die Platzierung der Werbebanner erfolgt auf Grundlage der online veröffentlichten Standardpreisliste (neueste Fassung) bzw. - soweit erfolgt - auf Grundlage eines schriftlichen Gebots von BCH.

§ 8. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme

8.1
Die Vergütung ist nach Platzierung des Werbebanners auf den Webseiten fällig. BCH stellt eine entsprechende Rechnung aus, diese ist innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

8.2
Bei Zahlungsverzug kann BCH Verzugszinsen in Höhe von 6 Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedere Belastung nachzuweisen.

§ 9. Zahlungsbedingungen

Die vereinbarte Vergütung ist entsprechend der jeweils gültigen Preisliste, abgegebener individueller Angebote oder getroffener, schriftlicher Sondervereinbarungen innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto ohne Abzüge fällig.

§ 10. Gewährleistung / Haftung

BCH leistet für Mängel nach den gesetzlichen Vorschriften Gewähr, Ansprüche aufgrund von Mängeln, die die Tauglichkeit der Leistung nur unerheblich beeinträchtigen, bestehen nicht. Einwendungen gegen eine ordnungsgemäße Durchführung eine Werbeauftrages müssen innerhalb von 7 Tagen nach seiner Ausführung schriftlich dargelegt werden. Wird die Werbung zum ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt nicht, nicht vollständig oder nicht ordnungsgemäß geschaltet, so ist BCH berechtigt und verpflichtet, die Schaltung innerhalb eines angemessenen Zeitraumes nachzuholen. Schlagen zwei Nachbesserungen fehl, ist der Werbetreibende zur Wandlung oder Minderung berechtigt. Weitergehende Rechte, insbesondere
Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
BCH haftet nur für Schäden, die von ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. Es sei denn, es betrifft zugesicherte Eigenschaften. Für Folgeschäden, insbesondere aus dem Gesichtspunkt der positiven Vertragsverletzung, haftet BCH nicht, soweit nicht der Schaden in den Bereich einer zugesicherten Eigenschaft fällt. Für BCH nicht vorhersehbare oder im Verantwortungsbereich des Werbetreibenden bzw. seiner Agentur liegende Schäden haftet BCH nicht. Vorstehende Haftungsregelungen betreffen vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche.


§ 11. Schlußbestimmung

11.1.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11.2.
Gerichtsstand ist Coburg, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. In diesem Fall sind wir jedoch auch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggeber zu klagen.

11.3.
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.