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§
1. Gültigkeit der Bestimmungen
1.1
Die Firma BCH Internetservice (nachfolgend BCH genannt) führt Ihre
Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen
aus. Dies gilt auch für alle künftigen Leistungen, falls die
AGB nicht nochmals explizit verändert vereinbart werden. Entgegenstehende
Einkaufs- und Lieferbedingungen werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch
unsererseits selbst im Falle der Leistung/Lieferung nicht Vertragsbestendteil.
1.2.
Für alle Rechtsgeschäfte mit BCH sind die Bestimmungen dieser
AGB maßgebend. Mit Erteilung des ersten Auftrags erkennt der Auftraggeber
die ausschließliche Gültigkeit unserer Bestimmungen an, auch
bei entgegenstehendem Wortlaut seiner Geschäftsbedingungen, es sei
denn, daß etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist.
§
2. Vertragsabschluß
2.1
Angebote (auch die Notierungen der Standardpreisliste) sind stets freibleibend.
Aufträge werden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung
per Brief oder Telefax zu den Bedingungen dieser AGB von BCH angenommen.
2.2
Mündliche Nebenabreden oder per eMail vereinbarte Sonderbedingungen
bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unbedingt der schriftlichen Bestätigung
per Brief oder Telefax.
§
3. Terminabsprachen
Frist-
und Terminabsprachen sind grundsätzlich schriftlich festzuhalten
bzw. zu bestätigen.
§
4. Verbindlichkeit einer Bestellung
Für
einen online per Bestellformular vom Auftraggeber erteilten Auftrag an
BCH wird automatisch eine Bestätigung erzeugt und am Bildschirm angezeigt.
Diese Bestätigung hat der Auftraggeber auszudrucken, den Inhalt auf
Richtigkeit zu überprüfen und dann handschriftlich unterschrieben
und ggf. mit Firmenstempel versehen an unsere Anschrift auf dem Postweg
- nicht per Fax- einzusenden.
Mit Zusendung der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber
wird die Bestellung für diesen verbindlich, d. h. für unsere
Dienstleistungen ist der vereinbarte Preis nach Placierung des Werbebanners
zu entrichten.
§
5. Auftragsablauf
5.1
Nach Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung vom Auftraggeber
nimmt BCH die Arbeit an dem erteilten Auftrag auf und plaziert innerhalb
der vereinbarten Frist (ohne genaue Termin-Vereinbarung: innerhalb von
maximal 14 Arbeitstagen) das entsprechende Werbebanner.
5.2
Werbematerialien
Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass die notwendigen Informationen
für seine Onlinewerbung, d.h. Daten, Dateien und sonstiges Material,
rechtzeitig , vollständig und fehlerfrei angeliefert werden. Internet-Werbebanner
müssen spätestens zwei Arbeitstage vor Schaltungsbeginn bei
BCH vorliegen.
§
6. Pflichten und Haftung des Auftraggebers
6.1
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für die Bannerwerbung zur
Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- und
Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse
zur Verwendung hierfür einzuholen.
6.2
Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen
gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Die Verantwortung für eventuelle
Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der
Auftraggeber.
6.3.
Rechtliche Verantwortung
Die Verantwortung für die Inhalte der Werbebanner trägt ausschließlich
der jeweilige Werbetreibende. Er garantiert, dass die Inhalte der Werbung
nicht gegen geltendes Recht, gesetzliche und behördliche Verbote
oder die guten Sitten verstoßen. Der Werbetreibende garantiert des
weiteren, dass durch die Schaltung seiner Werbung Rechte Dritter nicht
beeinträchtigt werden.
BCH
ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, eine inhaltliche Prüfung
der Werbung vorzunehmen. BCH ist berechtigt, Werbung, die gegen vorstehende
Bestimmungen verstößt und Links, welche zu Inhalten führen,
die gegen geltendes Recht, gesetzliche und behördliche Verbote oder
gegen die guten Sitten verstoßen, aus dem Angebot zu nehmen. Einer
vorherigen Abmahnung bedarf es nicht. BCH wird den Werbetreibenden unverzüglich
von der durchgeführten Maßnahme unterrichten. Der Werbetreibende
bleibt zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung verpflichtet,
es sei denn er weist nach, dass BCH die Werbung zu Unrecht aus dem Angebot
genommen hat. Weitergehende Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche
des Werbetreibenden sind ausgeschlossen.
6.4
Der Auftraggeber stellt BCH von allen Ansprüchen frei, die Dritte
gegen BCH stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber
nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt
die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
§
7. Vergütung
Die
Vergütung für die Platzierung der Werbebanner erfolgt auf Grundlage
der online veröffentlichten Standardpreisliste (neueste Fassung)
bzw. - soweit erfolgt - auf Grundlage eines schriftlichen Gebots von BCH.
§
8. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme
8.1
Die Vergütung ist nach Platzierung des Werbebanners auf den Webseiten
fällig. BCH stellt eine entsprechende Rechnung aus, diese ist innerhalb
von 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
8.2
Bei Zahlungsverzug kann BCH Verzugszinsen in Höhe von 6 Prozent über
dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen.
Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon
ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall
eine niedere Belastung nachzuweisen.
§
9. Zahlungsbedingungen
Die
vereinbarte Vergütung ist entsprechend der jeweils gültigen
Preisliste, abgegebener individueller Angebote oder getroffener, schriftlicher
Sondervereinbarungen innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto
ohne Abzüge fällig.
§
10. Gewährleistung / Haftung
BCH
leistet für Mängel nach den gesetzlichen Vorschriften Gewähr,
Ansprüche aufgrund von Mängeln, die die Tauglichkeit der Leistung
nur unerheblich beeinträchtigen, bestehen nicht. Einwendungen gegen
eine ordnungsgemäße Durchführung eine Werbeauftrages müssen
innerhalb von 7 Tagen nach seiner Ausführung schriftlich dargelegt
werden. Wird die Werbung zum ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt
nicht, nicht vollständig oder nicht ordnungsgemäß geschaltet,
so ist BCH berechtigt und verpflichtet, die Schaltung innerhalb eines
angemessenen Zeitraumes nachzuholen. Schlagen zwei Nachbesserungen fehl,
ist der Werbetreibende zur Wandlung oder Minderung berechtigt. Weitergehende
Rechte, insbesondere
Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
BCH haftet nur für Schäden, die von ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen
grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. Es sei denn,
es betrifft zugesicherte Eigenschaften. Für Folgeschäden, insbesondere
aus dem Gesichtspunkt der positiven Vertragsverletzung, haftet BCH nicht,
soweit nicht der Schaden in den Bereich einer zugesicherten Eigenschaft
fällt. Für BCH nicht vorhersehbare oder im Verantwortungsbereich
des Werbetreibenden bzw. seiner Agentur liegende Schäden haftet BCH
nicht. Vorstehende Haftungsregelungen betreffen vertragliche wie auch
außervertragliche Ansprüche.
§ 11. Schlußbestimmung
11.1.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.2.
Gerichtsstand ist Coburg, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische
Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches
Sondervermögen ist. In diesem Fall sind wir jedoch auch berechtigt,
am Hauptsitz des Auftraggeber zu klagen.
11.3.
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen
werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt,
die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.
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